Familien- & Erbrecht

Ehe, Familie und Gesundheit berühren uns im Innersten – und gerade dort können Konflikte besonders schmerzen. Dabei müssen sehr lange, ja gar generationen-übergreifende Zeiträume berücksichtigt werden.

Nur durch vorausschauende Planung können Sie gewiss sein, dass ihre Wünsche auch im Falle einer schweren Krankheit, falls Sie sich nicht mehr selbst äussern können, berücksichtigt werden. Für den Fall der Fälle sollen Partner und Kinder abgesichert sein, aber kann auch schon vorausschauend ein möglicher Streitfall verhindert werden. Spätestens mit dem Eintritt in ein Konkubinat bzw. die Ehe oder der Geburt eines Kinds ist Vorsorge zu treffen. Gleichzeitig darf auch der Anspruch des Steueramts nicht vergessen gehen, der die Sache insbesondere für Familien­unternehmen kompliziert. Wir beraten Sie umfassend zu Vorsorge­auftrag und Patienten­verfügungEheverträgen bzw. Kon­ku­bi­nats­verträgen sowie in erbrechtlichen Angelegenheiten, inkl. Testamente und Erbverträge. Als Öffentliche Notare des Kantons St.Gallen erledigen wir für unsere Klienten, unabhängig vom Wohnsitz, auch alle Beurkundungen direkt im Hause.

Oft ist es allerdings schon zu spät, die Familie zerbricht an einem Streit (Trennung/Scheidung), ein Elternteil dement oder ein Todesfall schon eingetreten, ohne dass Vorsorge getroffen wurde. Mit unserer langjährigen Erfahrung analysieren wir mit unseren Klienten diese sehr schwierigen Situationen, beraten zu Vorgehensweisen und vertreten ihre Interessen gegenüber Gegenparteien und Amtsstellen.

Schwizer Rechtsanwälte AG · CH-9201 Gossau SG · +41 71 388 83 50 ·
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