Straf- & Strassenverkehrsrecht

Nicht nur der abgeklärte Kriminelle, nein jedermann kann sich völlig unvermittelt mit der stärksten Waffe des Staates, den Strafverfolgungsbehörden, abgeben müssen. Es genügt eine kleine Unaufmerksamkeit, speziell im Strassenverkehr, die Wahrnehmung einer Straftat als Zeuge oder deren Erleiden als Opfer. Die Thema­tisierung intimster Details, die Machtfülle der Behörde und das soziale Stigma dürfen aber nicht zu einer Schockstarre führen.

Als Zeuge oder Opfer begleiten und beraten wir Sie während des ganzen, leider oft sehr lang­wierigen Verfahrens, sorgen für den Schutz Ihrer Rechte und vermitteln auch Kontakte zu nicht-juristischen Hilfsangeboten. Absolute Diskretion ist dabei selbstverständlich und durch das Anwaltsgeheimnis auch gesetzlich geschützt.

Beschuldigte gewahren die Strafmacht des Staates und sind deshalb speziell darauf angewiesen, dass das Verfahren korrekt abläuft. Wir beraten und vertreten Sie, evaluieren mit Ihnen Vor­gehens­weisen und den Umgang mit einem Strafverfahren. Sollte Sie ein falscher Verdacht treffen, suchen wir mit Ihnen neben einem raschen Abschluss auch eine soziale Rehabilitierung.

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